Unser Hygienekonzept zur Durchführung des Offenburger Radmarktes in den Sportstätten der Eichendorff-Schule folgt der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.
1. Allgemeine Regeln
- Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen.
- Der Radmarkt darf von Besuchern und Helfern nur unter Einhaltung der Regel 3G (getestet, geimpft oder genesen) betreten werden.
- Kinder und Schüler unter 18 Jahre sind von der Testpflicht ausgenommen.
- Man darf sich nicht in Quarantäne befinden.
- Personen mit typischen Symptomen (Fieber, Husten, Gliederschmerzen, etc.) werden gebeten der Veranstaltung fern zu bleiben.
- Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (FFP2) besteht nach dem Betreten bis zum Verlassen des Radmarktes.
- Zur Kontaktnachverfolgung wird die Corona-Warn-App sowie die Luca-App verwendet.
2. Abstand und Hygiene
- Der Radmarkt ist durch eine Absperrung klar begrenzt und mit einem zentralen Zugang und einem zentralen Ausgang versehen.
- Am Eingang wird Desinfektionsmittel bereitgestellt. Dieses ist zur Desinfektion der Hände zu nutzen.
- Häufig benutzte Oberflächen werden in regelmäßigen Abständen gereinigt.
- Zur Raumlufthygiene und einer natürlichen Be- und Entlüftung werden Fenster und Lüftungsöffnungen regelmäßig (einmal pro Stunde) geöffnet.
- Innerhalb des Radmarktes ist ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten und Laufwege zu beachten.
- Alle Helfer des RSV Offenburg werden in die Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allg. Regeln des Infektionsschutzes) eingewiesen.
3. Verkauf von Speisen und Getränken
- Der Verkauf (Kaffee und Kuchen) findet auf einer ausgewiesenen Fläche statt.
- Das Verkaufspersonal trägt zum Schutz medizinische Masken (FFP2).
- Bei der Verkaufsstelle ist ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
- Das Einnehmen von Mahlzeiten erfolgt auf einer ausgewiesenen Fläche, sodass ein entsprechender Abstand gewährleistet ist.