Unser Hygienekonzept zur Durchführung des Offenburger Radmarktes in den Sportstätten der Eichendorff-Schule folgt der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.


1. Allgemeine Regeln

  1. Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen.
  2. Der Radmarkt darf von Besuchern und Helfern nur unter Einhaltung der Regel 3G (getestet, geimpft oder genesen) betreten werden.
  3. Kinder und Schüler unter 18 Jahre sind von der Testpflicht ausgenommen.
  4. Man darf sich nicht in Quarantäne befinden.
  5. Personen mit typischen Symptomen (Fieber, Husten, Gliederschmerzen, etc.) werden gebeten der Veranstaltung fern zu bleiben.
  6. Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (FFP2) besteht nach dem Betreten bis zum Verlassen des Radmarktes.
  7. Zur Kontaktnachverfolgung wird die Corona-Warn-App sowie die Luca-App verwendet.


2. Abstand und Hygiene

  1. Der Radmarkt ist durch eine Absperrung klar begrenzt und mit einem zentralen Zugang und einem zentralen Ausgang versehen.
  2. Am Eingang wird Desinfektionsmittel bereitgestellt. Dieses ist zur Desinfektion der Hände zu nutzen.
  3. Häufig benutzte Oberflächen werden in regelmäßigen Abständen gereinigt.
  4. Zur Raumlufthygiene und einer natürlichen Be- und Entlüftung werden Fenster und Lüftungsöffnungen regelmäßig (einmal pro Stunde) geöffnet.
  5. Innerhalb des Radmarktes ist ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten und Laufwege zu beachten.
  6. Alle Helfer des RSV Offenburg werden in die Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allg. Regeln des Infektionsschutzes) eingewiesen.


3. Verkauf von Speisen und Getränken

  1. Der Verkauf (Kaffee und Kuchen) findet auf einer ausgewiesenen Fläche statt.
  2. Das Verkaufspersonal trägt zum Schutz medizinische Masken (FFP2).
  3. Bei der Verkaufsstelle ist ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
  4. Das Einnehmen von Mahlzeiten erfolgt auf einer ausgewiesenen Fläche, sodass ein entsprechender Abstand gewährleistet ist.