Antworten auf wichtige Fragen

Wir beantworten nachfolgend die wichtigsten Fragen. Achte auch auf unsere Richtlinien und Hinweise.

  1. Welche Dinge können auf dem Radmarkt verkauft werden?
    Mountainbike, Rennrad, Tourenrad, Stadtrad, Kinderrad, E-Bike, Dreirad oder Anhänger.
  2. Welche Dinge werden weder angenommen noch verkauft?
    Wir legen als Veranstalter Wert auf Qualität. Alle Artikel werden einer Sichtprüfung unterzogen. Verschmutzte oder Schrottartikel werden weder angenommen noch verkauft.
  3. Welche Zahlungsarten werden akzeptiert?
    Alle Artikel müssen bar bezahlt werden. Wenn du hochpreisige Artikel kaufen möchtest, bring bitte genügend Bargeld mit.
  4. Werden Artikel auch nach 11.30h zum Verkauf angenommen?
    Nein, leider können wir aus organisatorischen Gründen keine flexible Annahmezeit gewähren.
  5. Muss ich meinen Artikel selbst auszeichnen?
    Du brauchst nichts mitzubringen. Alle Formulare und Preisschilder werden von uns bereitgestellt.
  6. Besteht für Verkäufer eine Ausweispflicht?
    Der Verkäufer muss einen gültigen Ausweis vorlegen. Erst ab 18 Jahren darfst du als Verkäufer am Radmarkt teilnehmen.
  7. Ist es möglich eine Quittung über den Kauf zu erhalten?
    Ja, auf Wunsch stellen wir eine Quittung aus.
  8. Muss ich meinen Verkaufserlös oder Artikel selbst abholen?
    Nein, der Verkaufserlös bzw. Artikel kann von einer beliebigen Person abgeholt werden. Voraussetzung dafür ist der Quittungsbeleg und der Name des Verkäufers sowie ein gültiger Ausweis.
  9. Kann ich während des Annahmezeitraums bereits Räder reservieren oder kaufen?
    Nein, während der Annahme können keine Räder reserviert oder gekauft werden.
  10. Wie wird verhindert, dass gestohlene Fahrräder verkauft werden?
    Bei der Abgabe der Räder werden die persönlichen Daten des Verkäufers festgehalten (Personalausweis). Die zum Verkauf stehenden Räder werden vom Veranstalter mit einer aktuellen Diebstahlliste der Polizei verglichen.
  11. Kann ich beim Verkauf Schwellenpreise bzw. gebrochene Preise verwenden?
    Schwellenpreise bzw. gebrochene Preise (z. B. 8,99 EUR oder 44 EUR) sind nicht gestattet. Dies würde den Verkauf und die Berechnung der Gebühren unnötig erschweren.
  12. Sind die Preise verhandelbar?
    Die Preise verstehen sich als Festpreise und sind nicht verhandelbar.
  13. Was passiert bei Diebstahl oder Beschädigung des Inventars?
    Für Diebstähle am Rad haftet der Veranstalter nicht. Schäden am Inventar der Halle trägt der Verursachers bzw. dessen Haftpflichtversicherung.
  14. Wo kann ich dem Veranstalter mein Feedback geben?
    Deine Meinung ist uns wichtig! Mit deiner Nachricht an uns via E-Mail oder Kontaktformular trägst du wesentlich zur Verbesserung des Offenburger Radmarktes bei.

Deine Frage an uns

Melde dich bei weiteren Fragen gerne. Wir sind als Veranstalter des Offenburger Radmarktes gerne für dich da.